Die Fährte

Bei den nächsten Prüfungen (VPG I, II oder III) wird der Hund auch in der Fährte geprüft.

Bei der Fährte setzt der Hund seinen angeborenen Gerussinn ein. Bei der Prüfung in Stufe I wird die Fährte noch von seinem Hundeführer gelegt. Die Fährte kann auf einer Wiese oder einem Acker stattfinden. In der Fährte werden noch Gegenstände abgelegt, die der Hund finden muss. Er zeigt den Fund dann durch das Verweisen ( oder Aufnehmen) im Liegen, Sitz, Steh oder Platz an.

In Stufe II und III wird die Fährte von einer fremden Person gelegt. Die Länge der Fährte und die Anzahl der Gegenstände ist je nach Prüfungsstufe unterschiedlich.

Die Prüfungsordnung gibt auch hier für die einzelnen Aufgaben Punkte. Von 100 zu erreichenden Punkten muss man mindestens 70 Punkte erreichen.

 

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